Vermietung FAQ



Wann können die Fahrzeuge übernommen/zurückgegeben werden?

Hierzu finden Sie in Ihrem Mietvertrag genauere Informationen. Die Abhol- und Rückgabezeiten sind bereits im Vorweg auf eine bestimmte Uhrzeit festgelegt. Es ist möglich, dass wir Sie 1-3 Tage vor Abholung noch einmal kontaktieren um den Termin auf unsere Tägliche Disposition anzupassen (+/- 1 bis 2 Stunden)


Bekomme ich eine Einweisung in das Fahrzeug?

Natürlich werden die Funktionen aller Mietfahrzeuge bei Übergabe erklärt. Die Einweisung in das Fahrzeug, abhängig vom Typ, dauert ca. 30-45 Minuten.


Wie alt sind die Mietfahrzeuge?

Alle Mietfahrzeuge sind in der Regel aus dem aktuellen Jahr.


Wie lange kann ich mit meinem Mietfahrzeug autark stehen?

Unsere Mobile sind alle voll ausgestattet und bieten je nach Modell die Möglichkeit bis zu 10 Tage vollkommen autark zu sein. Auch mit unseren kleinsten können Sie bereits einige Tage frei stehen. Dies ist abhängig davon, wie lange und intensiv die Verbraucher genutzt werden.


Haben die Fahrzeuge TV?

Ja, alle Fahrzeuge verfügen über eine TV Ausstattung mit vollautomatischer SAT-Anlage.


Haben die Fahrzeuge ein Navigationsgerät?

Ja, alle Fahrzeuge haben eine Navigation und eine Rückfahrkamera an Bord.


Sind die Fahrzeuge mit Klimaanlage ausgestattet?

Ja, alle Mietfahrzeuge verfügen im Fahrerbereich über eine Klimaanlage.
Die Modelle Concorde Charisma, Concorde Centurion und Carthago s-plus verfügen zusätzlich noch über eine Klimaanlage im Aufbau.


Sind die Fahrzeuge mit Küchenequipment ausgestattet?

Ja, alle Mietfahrzeuge sind Kochutensilien, sowie Besteck/Porzellan und Gläsern ausgestattet.


Haben die Fahrzeuge eine Campingausrüstung?

Ja, alle Mietfahrzeuge verfügen über eine Campingausrüstung.


Sind Handtücher, Bettwäsche und Körperpflegeprodukte im Mietfahrzeug vorhanden?

Nein. Es sind keine Handtücher, Bettwäsche und Körperpflegeproduckte im Fahrzeug vorhanden. WC Papier finden Sie in der Nasszelle bzw. Toilette in Ihrem Reisemobil.


Sind zusätzliche Fahrer kostenpflichtig?

Nein, es sind beliebig viele Fahrer möglich. Der Original Führerschein aller gewünschten Fahrer muss bei Übergabe vorgelegt werden. Das Mindestalter für Mieter/Fahrer beträgt 20 Jahre.


Darf ich mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren?

Ja, Auslandsfahrten innerhalb Europas sind grundsätzlich möglich. Fahrten in außer europäische und nachfolgende Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters: Albanien, Weißrussland, Bulgarien, Kosovo, Nordmazedonien, Moldawien, Rumänien, Serbien, Ukraine, Russland, Türkei (nur europäischer Teil).
Fahrten in Kriegs-, Krisen- und Katastrophengebiete sind grundsätzlich verboten.


Darf ich im Mietfahrzeug rauchen?

Nein, alle Mietfahrzeuge sind ausschließlich Nichtraucherfahrzeuge. Rauchen innerhalb des Fahrzeugs ist somit grundsätzlich nicht gestattet.


Sind die Mietfahrzeuge behindertengerecht?

Leider verfügen wir in der Vermietung nicht über Fahrzeuge die behindertengerecht ausgestattet sind.


Was beinhaltet die Servicepauschale?

Die Servicepauschale beinhaltet die reisefertige Übergabe des Fahrzeugs mit gefüllten Tanks, Gasflaschen für Ihre Reise (jeweils abhängig von der Reisedauer und dem Fahrzeug max. 2x11kg), Außenwäsche des Fahrzeugs bei Rückgabe, Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung lt. Mietvertrag, alle gefahrene Kilometer.


Was muss ich bei der Rückgabe des Fahrzeugs beachten?

  • Die Brauch- und Fäkalientanks/WC Kassette müssen geleert und die Kassette sauber sein.
  • Das Fahrzeug ist von innen komplett gereinigt zurück zu geben.
  • Die Diesel und ADBlue Tanks müssen bei Rückgabe voll sein.

  • Sie bekommen bei Fahrzeugabholung eine genaue Übersicht, die Ihnen dabei hilft, an alles zu denken.


Haben Sie eine Ablassstation für die Tanks auf dem Gelände?

Ja, alle Reisemobil Tanks können bei uns geleert werden.


Kann das Privatfahrzeug für die Mietdauer abstellt werden?

Ihren PKW können Sie kostenfrei auf unserem Außengelänge abstellen.


Können Fahrzeuge auch am Wochenende übernommen bzw. zurückgegeben werden?

Samstag, Sonntag und an Feiertagen finden keine Übergaben und Rücknahmen von Fahrzeugen statt.


Welche zusätzlichen Versicherungsleistungen bieten Sie an?

Zur Reduzierung des Selbstbehalts auf € 150,00 bei Steinschlägen in der Frontscheibe bieten wir Ihnen für € 2,99/ Tag eine Versicherung an.


Haben die Fahrzeuge eine Anhängerkupplung?

Nein, die Fahrzeuge verfügen über keine Anhängerkupplung.


Haben die Fahrzeuge einen Fahrradträger und wie viele Fahrräder können wir mitnehmen?

Ja, alle Fahrzeuge sind mit einem Fahrradträger ausgestattet.
Malibu Van: 2er Fahrräder mit einem Gesamtgewicht vom max. 35 kg (keine e-Bikes)
Alle übrigen: 4er Träger bzw. bei Fahrzeugen mit 2 und 3er Trägern ist ausreichend Platz in der Heckgarage für mindestens 1 bzw. 2 weitere Fahrräder.


Können e-bikes mitgenommen werden?

Beim Malibu 640 Van können e-bikes nur im Heckstauraum mitgenommen werden.
Bei allen übrigen Fahrzeugen ist eine Mitnahme von e-bikes möglich, grundsätzlich jedoch nicht auf dem Heckträger.


Müssen auch Betriebszusatzstoffe wie Öl aufgefüllt werden?

Ja, Öl zählt auch zu den Verbrauchsmaterialien. Da unsere Fahrzeuge alle neu sind, kann ein Ölverbrauch von 1 Liter auf 1.000 Kilometer normal sein. In aller Regel ist das Auffüllen von Motoröl nicht notwendig, hängt aber von der gefahrenen Strecke ab.


Was muss ich tun, wenn ich mit meinem Mietfahrzeug eine Panne habe?

Zu allen Fahrzeugen, erhalten Sie bei Anmietung eine Infomappe. In dieser Mappe finden Sie eine Telefonnummer, die Sie im Fall einer Panne anrufen können.


Was muss ich tun, wenn ich einen Unfall, Wildschaden oder Brand am Fahrzeug habe?

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen grundsätzlich nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten.